Dienstvertrag i.S.d § 611, 615 BGB.
künstlerische Tätigkeit / Discjockey
1. Vertragspartner
Nachstehende
Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsverhältnisse zwischen
Veranstaltungsservice-RB
Rainer Bitter
Hans Böckler
Str.10
59348
Lüdinghausen
2. Vertrag Vertragspartnern
(Kunden).
Verträge
zwischen uns und dem Kunden entstehen durch
Annahme eines
schriftlichen Angebotes / einen schriftlichen Vertrag
Der
Auftraggeber wird bei einer Buchung abgeschlossener Vertrag zum Veranstalter.
3. Rücktritt vom Vertrag /
von der Buchung
Ein Rücktritt
seitens des Kunden ist möglich, jedoch werden Ausfallkosten wie folgt berechnet:
Rücktritt bis
12 Monate vor der Veranstaltung: 30 % der vereinbarten Gage
Rücktritt bis
6 Monate vor der Veranstaltung: 50 % der vereinbarten Gage
Rücktritt bis 30 Tage vor der Veranstaltung:
70 % der vereinbarten Gage
Rücktritt bis 10 Tage vor der Veranstaltung:
80 % der vereinbarten Gage
Ein Rücktritt
seitens RB -Veranstaltungsservice / Rainer Bitter ist möglich durch
Todesfall in
der Familie, Krankheit, Unfall, Tod, Höhere Gewalt , Technisch bedingte Ausfälle
etc.
In diesem
Falle wird durch RB -Veranstaltungsservice versucht, gleichwertigen Ersatz zu
gleichen Konditionen wie vereinbart zu stellen – dies jedoch ohne Anerkennung
einer Rechtspflicht.
Ein Rücktritt
vom Vertrag / von der Buchung hat so frühzeitig wie möglich fernmündlich oder
schriftlich / per E-Mail zu erfolgen.
4. Haftung
Für Personen-
und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der
Veranstalter.
Für Schäden an
Equipment und Musikdatenträgern von RB-Veranstaltungsservice, die während einer
Veranstaltung durch Gäste fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich
verursacht werden, haftet der Veranstalter. Im Falle eines Schadens durch Gäste
werden die Personalien des/der Schädiger sofort und ohne Verzögerung mitgeteilt,
notfalls unter Zuhilfenahme der Legislative.
Sofern
RB-Veranstaltungsservice durch nicht von ihm zu verantwortende Umstände und
äußere Einflüsse (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung,
Betriebsstörungen beim Veranstalter, Stromausfall- oder Stromschwankungen etc.)
die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Kunde kein Recht auf
Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz, kein Recht auf
Zurückhaltung einer Zahlung.
Der
Kunde hat für eine ausreichende Stromversorgung zu sorgen und diese für die
Dauer der Veranstaltung zu gewährleisten. Bei kleineren Musik- und Lichtanlagen
reicht eine einzeln abgesicherte Steckdose (230V) aus. Hier dürfen keine
weiteren Geräte, die viel Strom verbrauchen z.B. Kühlschränke, Heizplatten
angeschlossen sein. Bei größeren Anlagen werden zwei getrennt abgesicherte
Steckdosen (230V) benötigt. Sollte Starkstrom (CEE) benötigt werden, so ist
dies im Vertrag festgehalten. Die benötigten Stromquellen sollten in möglichst
unmittelbarer Umgebung des DJ-Pultes vorhanden sein. Für Schäden, die durch
fehlerhaften Strom Überspannung, Spannungsabfall etc.
an den von RB-Veranstaltungsservice
installierten Geräten entstehen, haftet der Kunde in voller Höhe.
5. Zahlungen
Zahlungen sind
ohne Abzug und ausschließlich an RB-Veranstaltungsservice direkt vorzunehmen,
folgende Zahlungsarten werden aktzeptiert:
Barzahlung /
am unmittelbaren Ende einer Veranstaltung.
Überweisung
auf ein von RB-Veranstaltungsservice genanntes Konto unmittelbar nach
Rechnungseingang, spätestens jedoch 10 Werktagen nach Rechnungseingang.
6. Anlieferung, Abtransport
Der
Kunde hat für die Anlieferung und den Abtransport einen geeigneten Parkplatz
für LKW, Transporter, PKW
- je nach Umfang der Technik - bereitzustellen,
so dass ein Be- und Entladen ohne Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, sowie
ohne Gefährdung von RB -Veranstaltungsservice und Mitarbeitern erfolgen kann.
Der Parkplatz muss sich in unmittelbarer Umgebung des Veranstaltungsortes
befinden.
Der
Veranstaltungsort muss möglichst barrierefrei zugänglich sein und RB
-Veranstaltungsservice sowie seinen Mitarbeitern ein problemloses Ein- und
Ausladen sowie einen schnellen und unkomplizierten Auf- und Abbau
gewährleisten. Sollte dies nicht möglich sein, so ist dies vom Kunden vor
Ausführungsbeginn der Leistung mitzuteilen. RB -Veranstaltungsservice ist in
diesem Fall berechtigt, Kosten für einen Mehraufwand zu verlangen.
Dieser richtet
sich nach Zeit- und Mehraufwand für den Auf- Abbau.
7. GEMA-Gebühren
Der
Veranstalter verpflichtet sich zur Abführung von evtl. anfallenden Gebühren
direkt an die GEMA. Private Veranstaltungen sind davon nicht berührt.
Nähere Infos
erhalten Sie unter www.gema.de
8. Salvatorische Klausel
Sollte eine
oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam
sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An
die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich
möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten
kommt.
Sollten
einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Regelungen ganz oder
teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine
Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder
Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden
Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.
9. Erfüllungsort und
Gerichtsstand
1. Auf alle
Rechtsbeziehungen zwischen RB -Veranstaltungsservice / Rainer Bitter und seinen
Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung
2. Als
Erfüllungsort und Gerichtsstand wird, soweit rechtlich zulässig, Lüdinghausen
vereinbart.
RB
-Veranstaltungsservice
24.04.2020
Rainer Bitter
Hans Böckler
Str.10