Allgemeine Geschäftsbedingungen

Dienstvertrag  i.S.d § 611, 615 BGB. künstlerische Tätigkeit / Discjockey

 

1. Vertragspartner

Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsverhältnisse zwischen

Veranstaltungsservice-RB

Rainer Bitter

Hans Böckler Str.10

59348 Lüdinghausen

 

2. Vertrag Vertragspartnern (Kunden).

Verträge zwischen uns und dem Kunden entstehen durch

Annahme eines schriftlichen Angebotes / einen schriftlichen Vertrag

Der Auftraggeber wird bei einer Buchung abgeschlossener Vertrag  zum Veranstalter.

 

3. Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung

Ein Rücktritt seitens des Kunden ist möglich, jedoch werden Ausfallkosten wie folgt berechnet:

Rücktritt bis 12 Monate vor der Veranstaltung: 30 % der vereinbarten Gage

Rücktritt bis 6 Monate vor der Veranstaltung:   50 % der vereinbarten Gage

Rücktritt bis 30 Tage vor der Veranstaltung:     70 % der vereinbarten Gage

Rücktritt bis 10 Tage vor der Veranstaltung:     80 % der vereinbarten Gage

Ein Rücktritt seitens RB -Veranstaltungsservice / Rainer Bitter ist möglich durch

Todesfall in der Familie, Krankheit, Unfall, Tod, Höhere Gewalt , Technisch bedingte Ausfälle etc.

In diesem Falle wird durch RB -Veranstaltungsservice versucht, gleichwertigen Ersatz zu gleichen Konditionen wie vereinbart zu stellen – dies jedoch ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.

Ein Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung hat so frühzeitig wie möglich fernmündlich oder schriftlich / per E-Mail zu erfolgen.

 

4. Haftung

Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Veranstalter.

Für Schäden an Equipment und Musikdatenträgern von RB-Veranstaltungsservice, die während einer Veranstaltung durch Gäste fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, haftet der Veranstalter. Im Falle eines Schadens durch Gäste werden die Personalien des/der Schädiger sofort und ohne Verzögerung mitgeteilt, notfalls unter Zuhilfenahme der Legislative.

Sofern RB-Veranstaltungsservice durch nicht von ihm zu verantwortende Umstände und äußere Einflüsse (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Veranstalter, Stromausfall- oder Stromschwankungen etc.) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Kunde kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz, kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung.

Der Kunde hat für eine ausreichende Stromversorgung zu sorgen und diese für die Dauer der Veranstaltung zu gewährleisten. Bei kleineren Musik- und Lichtanlagen reicht eine einzeln abgesicherte Steckdose (230V) aus. Hier dürfen keine weiteren Geräte, die viel Strom verbrauchen z.B. Kühlschränke, Heizplatten angeschlossen sein. Bei größeren Anlagen werden zwei getrennt abgesicherte Steckdosen (230V) benötigt. Sollte Starkstrom (CEE) benötigt werden, so ist dies im Vertrag festgehalten. Die benötigten Stromquellen sollten in möglichst unmittelbarer Umgebung des DJ-Pultes vorhanden sein. Für Schäden, die durch fehlerhaften Strom Überspannung, Spannungsabfall etc.  an den von RB-Veranstaltungsservice installierten Geräten entstehen, haftet der Kunde in voller Höhe.

 

5. Zahlungen

Zahlungen sind ohne Abzug und ausschließlich an RB-Veranstaltungsservice direkt vorzunehmen, folgende Zahlungsarten werden aktzeptiert:

Barzahlung / am unmittelbaren Ende einer Veranstaltung.

Überweisung auf ein von RB-Veranstaltungsservice genanntes Konto unmittelbar nach Rechnungseingang, spätestens jedoch 10 Werktagen nach Rechnungseingang.

 

6. Anlieferung, Abtransport

Der Kunde hat für die Anlieferung und den Abtransport einen geeigneten Parkplatz für LKW, Transporter, PKW  - je nach Umfang der Technik - bereitzustellen, so dass ein Be- und Entladen ohne Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, sowie ohne Gefährdung von RB -Veranstaltungsservice und Mitarbeitern erfolgen kann. Der Parkplatz muss sich in unmittelbarer Umgebung des Veranstaltungsortes befinden.

Der Veranstaltungsort muss möglichst barrierefrei zugänglich sein und RB -Veranstaltungsservice sowie seinen Mitarbeitern ein problemloses Ein- und Ausladen sowie einen schnellen und unkomplizierten Auf- und Abbau gewährleisten. Sollte dies nicht möglich sein, so ist dies vom Kunden vor Ausführungsbeginn der Leistung mitzuteilen. RB -Veranstaltungsservice ist in diesem Fall berechtigt, Kosten für einen Mehraufwand zu verlangen.

Dieser richtet sich nach Zeit- und Mehraufwand für den Auf- Abbau.

 

7. GEMA-Gebühren

Der Veranstalter verpflichtet sich zur Abführung von evtl. anfallenden Gebühren direkt an die GEMA. Private Veranstaltungen sind davon nicht berührt.

Nähere Infos erhalten Sie unter www.gema.de

8. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen RB -Veranstaltungsservice / Rainer Bitter und seinen Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung

2. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird, soweit rechtlich zulässig, Lüdinghausen vereinbart.

RB -Veranstaltungsservice            24.04.2020

Rainer Bitter

Hans Böckler Str.10

59348 Lüdinghausen